Page 102 - Volkswohl Fürth - 100 Jahre
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Den östlichen Abschluss der
             kleinen Doppelhaus-Siedlung
             bildeten zwei Laubengang-
             häuser mit Mietwohnungen,
             die im Bestand der Volkswohl
             blieben. Fotografie 1956.








             Eine der von Fritz Freitag
             entworfenen Doppelhaus-
             hälften. Fotografie 1956.




                                                                                Erst ab 1959 konnte wieder an Neubauplä-
                                                                             ne gedacht und die Bebauung des Grundstücks
                                                                             an der Hätzner-/Flößaustraße fortgeführt wer-
                                                                             den, wo insgesamt fünf Häuser mit zusammen
                                                                             vierzig Wohnungen entstehen sollten. Wegen
                                                                             der Finanzierung waren »[z]ahlreiche Beratun-
                                                                                                                 3
                                                                             gen der Verwaltungsorgane […] notwendig« ,
                                                                             da staatliche Mittel für den geförderten sozia-
                                                                             len Wohnungsbau aus dem II. Wohnungsbau-
                                                                             gesetz nach wie vor für Genossenschaftsbauten
                                                                             nicht zur Verfügung standen.
                                                                                Während die Beschaffung der ersten Hypo-
                                                                             thek noch problemlos möglich war, bedeutete
                                                                             die Frage, welche Ersatzmittel für die Eigen-
                                                                             leistung herangezogen werden konnten, einiges
                                                                             Kopfzerbrechen, »denn die Genossenschaften
                                                                             sind nicht in der Lage, bei derartigen Bauvor-
                                                                             haben Eigenkapital in Höhe von 60 Prozent
                                                                                       4
                                                                             vorzulegen.« Schließlich wurde erfolgreich ein
                                                                             Antrag bei der Regierung von Mittelfranken
                                                                                                              101
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