EINFÜHRUNG & MITGLIED WERDEN

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Was bedeutet es, bei einer Genossenschaft einen Mietvertrag abzuschließen?
Um bei einer Genossenschaft einen Mietvertrag abschließen zu können, muss man Mitglied dieser Genossenschaft werden. Die Mitgliedschaft erwirbt man, indem man Genossenschaftsanteile - auch Geschäftsanteile genannt - kauft. Bei der Bau- und Siedlungsgenossenschaft VOLKSWOHL eG sind die zu erwerbenden Geschäftsanteile nach der Zimmerzahl der Wohnung gestaffelt. Mit dem Erwerb der Geschäftsanteile bei Mietvertragsunterzeichnung wird der zukünftige Mieter auch Mitglied der Bau- und Siedlungsgenossenschaft VOLKSWOHL eG.

1 Geschäftsanteil beträgt € 260,-
Für die Anmietung einer 1 Zimmerwohnung
benötigt man 2 Geschäftsanteile = 520,00 €

Für die Anmietung einer 2 Zimmerwohnung
benötigt man 4 Geschäftsanteile =1.040,00 €

Für die Anmietung einer 3 Zimmerwohnung
benötigt man 6 Geschäftsanteile =1.560,00 €

Für die Anmietung ab einer 4 Zimmerwohnung
benötigt man 6 Geschäftsanteile =1.560,00 €

Zudem ist eine einmalige Beitrittsgebühr in Höhe von 40,00 € zu begleichen.

Die Geschäftsanteile stellen eine Beteiligung an der Bau- und Siedlungsgenossenschaft VOLKSWOHL eG dar, denn jeder Mieter ist aufgrund seiner Mitgliedschaft Genosse und alle Genossen zusammen bilden die Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft mit dem Namen Bau- und Siedlungsgenossenschaft VOLKSWOHL eG. Die eingezahlten Geschäftsanteile sind kein Kautionsersatz. Eine zusätzliche Kaution wird bei Anmietung einer Wohnung von der Bau- und Siedlungsgenossenschaft VOLKSWOHL eG derzeit nicht gefordert.

In der Funktion als Miteigentümer an der Bau- und Siedlungsgenossenschaft VOLKSWOHL eG erhält das Mitglied einmal im Jahr einen Geschäftsbericht über das abgelaufene Wirtschaftsjahr, in dem u.a. die Bilanz veröffentlicht und die Vermögenslage dargestellt ist.

Bei der Mitgliederversammlung hat jedes anwesende Mitglied ein Stimmrecht. Unter anderem werden von den Mitgliedern auch Beschlüsse
· zu Satzungsänderungen
· zur Wahl des Aufsichtsrates
· zur Feststellung des Jahresabschlusses
· zur Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat
· über die Gewinnverteilung
etc. gefasst.

Unser Ziel ist es, auch zukünftig Wohnungen zur Verfügung zu stellen, die den Markterfordernissen entsprechen. Voraussetzung hierfür ist, dass auch in den nächsten Jahren umfassende Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen – hier insbesondere im energetischen Bereich – durchgeführt werden. Daher hat bereits vor Jahren die Mitgliederversammlung beschlossen, dass die erzielten Gewinne der Genossenschaft für diese Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen zu verwenden sind. Dies bedeutet, dass keine Gewinnausschüttung in Form von jährlichen Dividenden an die Mitglieder erfolgt.

Abschließend ist anzumerken: Eine Wohnungskündigung beinhaltet nicht automatisch auch die Kündigung der Mitgliedschaft. Wünscht ein Mitglied auch die Rückzahlung der erworbenen Geschäftsanteile, so muss zusätzlich zur Wohnungskündigung auch die Mitgliedschaft schriftlich gekündigt werden. Die Rückzahlung der Geschäftsanteile erfolgt dann gemäß unserer Satzung in Verbindung mit dem Genossenschaftsgesetzt. Dies kann – je nach Kündigungszeitpunkt – bis zu 2,5 Jahre dauern.

Möchte ein Genossenschaftsmitglied trotz Wohnungskündigung weiterhin Mitglied bei der Bau- und Siedlungsgenossenschaft "VOLKSWOHL" eG bleiben, so ist dies selbstverständlich möglich.

Sie haben noch Fragen zur Genossenschaft?
Wir beantworten sie gerne. Sprechen Sie uns an.