Page 37 - Geschäftsbericht 2020
P. 37

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Umlaufvermögen
               Das Umlaufvermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet.

               Die Unfertigen Leistungen wurden in Höhe der voraussichtlich abrechenbaren Kosten angesetzt.
               Die unter „Anderen Vorräten“ ausgewiesenen Heizölbestände werden nach der FIFO-Methode zu Anschaffungskosten bewertet.

               Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nominalwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden
               niedrigeren Wert angesetzt. Erkennbaren Risiken bei Mietforderungen wird im Wege der Einzelbewertung Rechnung getragen.
               Die Flüssigen Mittel sind zum Nennwert angesetzt.

               Als Aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen
               bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen.


               Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Rückstellungen
               Die Bildung der Rückstellungen erfolgte in Höhe des voraussichtlich notwendigen Erfüllungsbetrages.

               Aus der Aufzinsung von Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr ergaben sich Zinsaufwendungen von
               T€ 137,1 (Vj. T€ 139,1), aus der Abzinsung von Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr ergaben sich
               Zinserträge von T€ 0,7 (Vj. T€ 0,9).

               Die  Rückstellungen  für  Pensionen  und  ähnliche  Verpflichtungen  werden  auf  der  Grundlage  versicherungsmathematischer
               Berechnung nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren unter Berücksichtigung der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. K. Heubeck
               und unter Zugrundelegung eines Zinssatzes von 2,3 % bewertet. Der Zinssatz entspricht dem von der Deutschen Bundesbank
               bekannt gegebenen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre bei einer Restlaufzeit der Pensionsverpflichtungen von 15 Jahren.
               Bei der Ermittlung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden jährliche Gehaltssteigerungen in Höhe
               von 2,0 % p.a. und Rentensteigerungen in Höhe von 1,5 % p.a. berücksichtigt; die Fluktuationswahrscheinlichkeit wird mit
               0 % p.a. angesetzt.

               Bei den Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen besteht zwischen dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe
               des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz der Rück-
               stellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren
               im Geschäftsjahr ein Unterschiedsbetrag in Höhe von 194.695,00 EUR.
               Die erwarteten künftigen Preis- und Kostensteigerungen werden bei der Bewertung berücksichtigt.

               Sonstige Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem von der Bundesbank veröffentlichten
               Abzinsungssätzen abgezinst.




               Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Verbindlichkeiten

               Die Verbindlichkeiten werden zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.
               In den Verbindlichkeiten sind keine Beträge größeren Umfangs enthalten, die erst nach dem Abschlussstichtag rechtlich entstehen.

























                                                                                                                  35
   32   33   34   35   36   37   38   39   40   41   42