Page 36 - Geschäftsbericht 2020
P. 36
ANHANG DES JAHRESABSCHLUSSES 2020
A. Allgemeine Angaben
Die Bau- und Siedlungsgenossenschaft Volkswohl eG, Ludwigstr. 97, 90763 Fürth, ist im Genossenschaftsregister des
Amtsgerichts Fürth unter der Nummer GnR 103 eingetragen.
Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des
Genossenschaftsgesetzes und den Regelungen der Satzung der Genossenschaft aufgestellt.
Die Genossenschaft ist zum Abschlussstichtag als kleines Unternehmen im Sinne des § 267 HGB einzustufen. Aufgrund der
Bestimmungen in der Satzung hat die Jahresabschlusserstellung nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften
zu erfolgen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.
Das Formblatt für die Gliederung des Jahresabschlusses für Wohnungsunternehmen in der aktuellen Fassung wurde beachtet.
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der
Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz
bzw. Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang anzubringen sind, weitestgehend im Anhang dargestellt.
B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bei Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt:
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Anlagevermögen
Entgeltlich von Dritten erworbene Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten
aktiviert und entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer linear, im Zugangsjahr zeitanteilig, abgeschrieben. Dabei werden
entgeltlich erworbene EDV-Programme über eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 3 Jahren abgeschrieben. Eine
Ausnahme bilden die EDV-Programme mit Anschaffungskosten unter 250 € netto; diese werden sofort in voller Höhe
aufwandswirksam erfasst.
Die Gegenstände des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um lineare, planmäßige
Abschreibungen bewertet.
Die Abschreibungen auf Sachanlagen erfolgten linear unter Zugrundelegung folgender Nutzungsdauern bzw. Abschreibungssätze:
Gebäude der ehemaligen BSG 1,25 %
Gebäude der ehemaligen Volkswohl eG 1,0 % - 1,25 %
Gebäude Am Kellerberg 26-30 2,0 %
Garagen 5 %
Werkstatt 17,5 Jahre
Trafostation 55 Jahre
Betriebs- und Geschäftsausstattung 7,7 – 33,33 %
Nachträgliche Herstellungskosten werden auf die Restnutzungsdauer verteilt abgeschrieben. Bei umfassenden Modernisierungen
wird die Restnutzungsdauer mit 35 Jahren neu festgelegt. Dadurch verlängert sich je nach Zeitpunkt der Modernisierung die Rest-
nutzungsdauer. Neuzugänge im Geschäftsjahr werden zeitanteilig abgeschrieben.
Vermögensgegenstände der Betriebs- und Geschäftsausstattung mit Nettoanschaffungskosten zwischen 250,01 € und 1.000 €
werden in einem jahrgangsbezogenen Sammelposten erfasst und linear über 5 Jahre abgeschrieben (§ 6 Abs. 2 EStG).
Anschließend werden sie im Anlagenspiegel als Abgang dargestellt. Gegenstände unter 250 € werden nicht aktiviert, sondern im
Jahr des Zugangs in voller Höhe als Aufwand erfasst.
Bei den Finanzanlagen sind die Anteile an verbundenen Unternehmen und die Beteiligungen zu Anschaffungskosten bewertet.
34 © VOLKSWOHL eG | Geschäftsbericht 2020 | Jahresabschluss zum 31.12.2020