Page 29 - Geschäftsbericht 2020
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Der Aufsichtsrat bestand fortan satzungskonform Dem Vorstand und dem Aufsichtsrat für das
aus vier Mitgliedern. Die Entscheidung über Jahr 2020 Entlastung zu erteilen.
eine mögliche Ersatzwahl eines weiteren
Aufsichtsratsmitgliedes für die verbleibende Für den Einsatz und die geleistete Arbeit im ab-
Amtsperiode obliegt der Mitgliederversammlung. gelaufenen Geschäftsjahr dankt der Aufsichtsrat
den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der
Im Zeitraum vom 5. Juli 2021 bis 6. August Genossenschaft sowie dem Vorstand herzlich.
2021 fand die gesetzliche Prüfung des Jahres-
abschlusses zum 31. Dezember 2020 durch Ein außergewöhnliches, besonderes Danke-
den VdW Bayern statt. Der Prüfungsverband schön gilt Herrn Manfred Hollitzer. Herr Hollitzer
stellte dabei fest, dass Vorstand und Aufsichts- hat seit 1978 ununterbrochen in Aufsichtsrats-
rat ihren gesetzlichen und satzungsmäßigen und Vorstandsgremien der Bau- und Siedlungs-
Verpflichtungen ordnungsgemäß nachgekom- genossenschaft mit hohem Engagement und
men sind und die Vermögens- und Finanzlage umfangreicher Fachkenntnis gewirkt. Gleiches
geordnet ist. Die Zahlungsfähigkeit ist auf führte er nach der Fusion zur Bau- und
absehbare Zukunft gesichert. Aus der Fort- Siedlungsgenossenschaft Volkswohl eG als
schreibung der Geschäftsentwicklung ergibt Vorstandsmitglied fort. Im April 2021 endete
sich eine ausreichende Liquidität. Der Jahres- die Bestellung zum nebenamtlichen Vorstand
abschluss zum 31.12.2020 sowie das Ergebnis aufgrund Erreichen der Altersgrenze satzungs-
der gesetzlichen Prüfung wurden jeweils in gemäß. In den über 40 Jahren genossen-
einer gemeinsamen Sitzung geprüft, erörtert schaftlichen Wirkens hat Herr Hollitzer große
und zur Kenntnis genommen. Dem Gewinn- Verdienste für das Unternehmen und damit die
verwendungsvorschlag des Vorstandes wurde Mitglieder erreicht. Wir wünschen Herrn Hollitzer
zugestimmt. alles Gute für den neuen Lebensabschnitt.
Der Aufsichtsrat empfiehlt daher der Mitglieder- Fürth, im August 2021
versammlung:
Der Vorsitzende des Aufsichtsrates
Die Feststellung des Jahresabschlusses zum
31.12.2020 unter Billigung der Rücklagen- Wolfgang Siry
bildung und -entnahme zu beschließen und
die Einstellung des Bilanzgewinns in die
anderen Ergebnisrücklagen zu genehmigen.
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